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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für Buchungen und Veranstaltungen in unserem Haus.

Liebe Gäste, unser Ziel ist es, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, dass Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Pflichten Sie übernehmen. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie mit Ihrer Buchung den Vertrag schließen.

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hauses zur Durchführung von Banketten, Seminaren, Tagungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses an den Kunden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

  1. Bei Veranstaltungen kommt der Vertrag mit der Annahme (Bestätigung) des Antrags des Veranstalters durch das Haus zustande; diese sind die Vertragsparteien.
  2. Ist der Kunde oder Besteller nicht der Veranstalter oder beauftragt der Veranstalter einen gewerblichen Vermittler oder Organisator, so haftet dieser gegenüber dem Haus für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner neben dem Kunden.
  3. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum oder eine bestimmte Wohnung. Ist der gebuchte Raum nicht verfügbar, ist das Haus verpflichtet, gleichwertige Unterkunft im Haus oder an einem anderen Ort bereitzustellen.
  4. Das Haus haftet für seine vertraglichen Pflichten. Außerhalb des vertragstypischen Leistungsbereichs beschränkt sich die Haftung auf Schlechterfüllung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hauses. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Haus so früh wie möglich zu informieren, wenn ein außergewöhnlich hoher Schaden entstehen kann.

Stornierungsbedingungen

  1. Eine kostenfreie Stornierung des Zimmers ist bis 24 Stunden vor Anreise möglich; spätere Stornierungen oder Nichtanreise werden mit 100 % des gesamten Aufenthalts berechnet.
  2. Für Gruppen ab fünf Personen ist eine kostenfreie Stornierung bis fünf Tage vor Anreise möglich. Spätere Stornierungen oder Nichtanreise werden mit 100 % des gesamten Aufenthalts berechnet.
  3. HotDeal-Buchungen können nicht kostenfrei storniert oder geändert werden.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Haus ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Haus bestätigten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für diese Leistungen zu zahlen und die Rechnung auch ohne weitere schriftliche Vereinbarung auszugleichen.
  3. Reservierte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ist keine spätere Anreise ausdrücklich vereinbart, kann das Haus die Reservierung nach 18:00 Uhr aufheben und das Zimmer anderweitig vergeben. Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen, sofern keine spätere Abreise vereinbart wurde.
  4. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Änderungen des Steuersatzes gehen unabhängig vom Vertragsdatum zulasten des Veranstalters.
  5. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 180 Tage, kann das Haus den vereinbarten Preis ohne Ankündigung anpassen.
  6. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen nach Zugang vollständig zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis geringerer, dem Haus der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.
  7. Das Haus ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Gutscheine von Reiseunternehmen werden nur akzeptiert, wenn eine Vereinbarung mit dem Unternehmen besteht oder eine geeignete Sicherheit hinterlegt wurde. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen aus dem Gutschein erfolgt keine Erstattung.
  9. Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag mit dem Haus dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hauses an Dritte übertragen werden.

Rücktritt durch das Haus

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach einer angemessenen Nachfrist des Hauses nicht geleistet, ist das Haus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Das Haus kann den Vertrag außerdem aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich kündigen, etwa wenn höhere Gewalt oder andere vom Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; wenn die Veranstaltung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, zum Beispiel zur Person des Kunden oder zum Zweck; wenn das Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährden kann, ohne dass dies dem Haus zuzurechnen ist; oder wenn Unterkünfte, Flächen oder Räume ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hauses weitervermietet werden.
  3. Das Haus hat den Veranstalter unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts zu unterrichten.
  4. Der Rücktritt begründet keine Schadensersatzansprüche des Veranstalters, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hauses.

Rücktritt durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Absagen kann das Haus 80 % des ursprünglich vereinbarten Preises für seine Leistungen berechnen, soweit eine anderweitige Vermietung der Räume nicht möglich ist.
  2. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist; dem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

Optionen und Vorreservierungen

Vorreservierungen sind für beide Seiten verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Haus die reservierten Unterkünfte und Räume anderweitig vergeben.

Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeiten

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist dem Haus spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen; sie bedarf der Zustimmung des Hauses.
  2. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % wird bei der Schlussrechnung berücksichtigt. Bei größerer Verringerung wird die ursprüngliche Teilnehmerzahl abzüglich 5 % berechnet.
  3. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Anzahl berechnet.
  4. Ändert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, kann das Haus die vereinbarten Preise neu berechnen und die bestätigten Räume tauschen, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten und stimmt das Haus der Abweichung zu, kann es die zusätzliche Bereitstellungsleistung angemessen berechnen, sofern es die Abweichung nicht zu vertreten hat.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf zu Veranstaltungen keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Haus; in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Haus auf Wunsch des Veranstalters technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  2. Der Anschluss eigener elektrischer Anlagen des Veranstalters an das Stromnetz des Hauses bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Für Störungen oder Schäden an technischen Einrichtungen des Hauses durch solche Geräte haftet der Veranstalter, soweit das Haus sie nicht zu vertreten hat. Das Haus kann die anfallenden Stromkosten pauschal berechnen.
  3. Mit Zustimmung des Hauses darf der Kunde eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungsgeräte nutzen.
  4. Das Haus kann eine Anschlussgebühr und/oder einen Ausgleich für entgangene Erlöse verlangen, wenn eigene geeignete Geräte ungenutzt bleiben.
  5. Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen des Hauses werden nach Möglichkeit umgehend behoben. Soweit das Haus die Störung nicht zu vertreten hat, dürfen Zahlungen weder zurückbehalten noch gemindert werden.

Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen

  1. Der Veranstalter trägt das Risiko für Beschädigung oder Verlust von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen einschließlich persönlicher Sachen, die in die Veranstaltungsräume oder das Haus eingebracht werden. Das Haus haftet nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung einschließlich Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hauses.
  2. Vom Veranstalter eingebrachte Dekoration und Dekorationsmaterial müssen den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen; das Haus kann behördliche Nachweise verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Haus vor dem Aufbau oder der Installation von Gegenständen zu fragen.
  3. Eingebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind unmittelbar nach Veranstaltungsende zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann das Haus sie auf Kosten des Veranstalters entfernen und einlagern. Verbleiben die Gegenstände im genutzten Raum, kann das Haus für die Dauer eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis geringerer Kosten, dem Haus der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Teilnehmende, Besucher, Mitarbeitende, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Haus kann vom Kunden eine angemessene Sicherheit verlangen, etwa eine Versicherung, eine Kaution oder eine Bürgschaft.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hauses.
  3. Für kaufmännische Geschäfte ist das Gericht am Sitz des Hauses zuständig. Das gilt ebenso, wenn eine Partei die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die englische Fassung dient der Verständlichkeit; rechtsverbindlich ist der Wortlaut der deutschen Fassung.